Mein offener Brief an den Bundespräsidenten
Am 6. Februar 2016 wurde der damals 52jährige Wiener Kaufmann Wilhelm Klinger in Senegal bestialisch ermordet. lch bin – bzw. war – ein Freund von Willi und vertrete als emeritierter Rechtsanwalt die österreichischen Hinterbliebenen. Da Willi unverheiratet blieb sind dies die in seinem Testament eingesetzten Familienmitglieder und Freunde. Diese haben seit nunmehr drei Jahren vergeblich versucht, Licht in das Dunkel dieser Ermordung zu bringen und die näheren Umstände dieses Mordes zu erfahren. Auch, ob der oder die Mörder gefunden und zur Rechenschaft gezogen wurden.
Dazu haben sie sich – da sich dieser Mord im Ausland ereignete – an die Botschaft in Dakar und den damaligen Außenminister Sebastian Kurz
gewendet. Die Botschaft hat eine Verbalnote an das senegalesische Außenministerium übermittelt und den Hinterbliebenen bedauernd mitgeteilt, dass es sich bei diesem Mord in Dakar rechtlich um eine innersenegalesische Angelegenheit handelt, in die sich Österreich nicht einmischen darf. Das Ministerium hat dem Recht folgend eine Nota an die senegalesische Botschaft in Berlin gesandt; wohl wissend, dass derartige Nota von Staaten wie Senegal stets unbeantwortet bleiben. Wie dies auch im Mordfall Klinger gehandhabt wurde.
Die Hinterbliebenen haben sich deshalb auch an die Staatsanwaltschaft und an Justizminister Dr. Josef Moser gewandt. Dieser hat auf das österreichische
Recht venrwiesen, dem er zu folgen hat und das ihm die Hände bindet. Nach den §§ 63 bis 65 SIGB ist Österreich für die Ermordung eines Österreichers im Ausland unzuständig und sind die österreichischen Strafverfolgungsbehörden nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens befugt. Zuständig sind ausschließlich die senegalesischen Behörden. Wie Justizminister Moser erst unlängst betonte, haben Politiker dem Recht zu folgen – und nicht das Recht den Politikern.
Die Hinterbliebenen haben sich – angesichts dieser Maxime, Politiker müssen dem Recht folgen und den damit verbundenen Abfuhren bei Außenminister Kurz und Justizminister Moser – an die Volksanwaltschaft gewandt. Der dort dafür zuständige Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer – ein erfahrener Politiker und Rechtsanwalt – hat bedauernd dazu mitgeteilt, dass die Volksanwaltschaft rechtlich dafür unzuständig sei. Gemäß Art. 148a B-VG ff sei die Volksanwaltschaft weder für die Prüfung der Gerichte und Staatsanwaltschaften noch für die Prüfung von Gesetzen zuständig sei. Sollten die Hinterbliebenen die Rechtslage für unbefriedigend halten, können
sie sich an das für die Ausgestaltung der Gesetzgebung zuständige Parlament wenden.
Angesichts solcher Umstände finde ich es eine faule Ausrede, dass die Politiker dem Recht zu folgen haben. Aus der Sicht der Obfrau der Österreichischen Richtervereinigung Mag. Sabine Matejka ist dies ein verständlicher Standpunkt, denn damit haben sich Österreichs Gerichte und
Behörden jegliche Aufklärungsarbeit erspart. Und Minister Moser kann sich damit unter Berufung auf das Recht ebenfalls hinter diesem verstecken.
Außenminister Kurz hatte mit dem Standpunkt, dass er als Politiker dem Recht zu folgen hat, die Sicherheit, dass diese Ermordung eines Österreichers in Dakar nicht die österreichisch-senegalesischen Beziehungen trübt. So war
dieser Mordfall auch beim Wiener Afrika-Gipfel kein Thema.
In Artikel I der Bundesverfassung steht: Österreich ist eine demokratische Republik. lhr Recht geht vom Volk aus“ – und das wird von den Politikern
repräsentiert. Der Hinweis, die Hinterbliebenen sollen sich mit ihrem Anliegen an das Parlament wenden, wirkt angesichts der derzeitigen Rechtslage und der Einstellung der Politiker zu dieser Rechtslage wie ein Hohn. Wenn ein Asylant in Österreich ermordet wird, dann werden alle Mühlen des Rechts und der Gesetze in Bewegung gesetzt, diesen Mord aufzuklären. Wenn es bloß um einen Österreicher im Ausland geht, dann ist kein Politiker dafür zuständig. Denn die Politiker haben dem Recht zu folgen. Und im österreichischen Recht ist festgehalten, dass die Ermordung eines
Österreichers im Ausland österreichische Behörden und Gericht nichts angeht.
Nach § 64 SIGB ist Österreich für die Aufklärung einer Straftat im Ausland zuständig, wenn das Opfer ein Österreicher ist und etwa im Ausland gefoltert
wird, oder bei Genitalverstümmelung oder Zwangsverheiratung; oder bei einer Vergewaltigung oder einem sexuellen Missbrauch von Jugendlichen; oder bei erpresserischer Entführung. Sobald ein Österreicher dabei ums Leben kommt, hört die österreichische Zuständigkeit ganz plötzlich auf. Um einen toten Österreicher kümmert sich keiner!
Die Aufgabe der Politiker sehe ich darin, die Anwendbarkeit der Gesetze – des Rechts -zu hinterfragen. Und Anderungen beim Parlament in die Wege zu leiten. So haben die Hinterbliebenen die jüngste Äußerung von lnnenminister Dr. Herbert Kickl verstanden. Dass es höchste Zeit wäre, dass die Politiker die Änderung der eigenartigen Regelung des § 64 SIGB in die Wege leiten. Und
so das Recht der Politik folgt. Und nicht die Politiker dem Recht, hinter dem sie ihre Verantwortung verstecken.
Auch Jesus hat seine Mitmenschen aufgefordert, das Recht zu hinterfragen. Unabhängig davon, ob es nun von Gott oder von Menschen stammen sollte. Denn die Gesetze sind für die Menschen und nicht die Menschen für die Gesetze gemacht. So traf Jesus mit seinen Jüngern am Ruhetag einen Bauern am Feld pflügen. Dies war nach dem jüdischen Recht verboten. Jesus sprach zu ihm: „Mensch, wenn du weißt, was du tust, bist du selig; weißt du es nicht, bist du verflucht, denn du hast dein Verbot übertreten“. Die Erläuterungen zu diesen Gefanken sind in dem bald erscheinenden Buch „Jesus Fake“ nachzulesen.
Vielleicht wäre Willis Ermordung ein Anlass, dass sich die dafür zuständigen Politiker dazu etwas einfallen lassen. Damit die Hinterbliebenen über die
näheren Umstände dieses Mordfalles nicht weiter im Dunkeln gelassen werden.
In solchen Ländern ist nichts zu erwarten….
Schon bald kommt ein neuer Beitrag – fernab von Mord und Totschlag!